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Pflegeberatung:

Plötzlich pflegebedürftig?

Was nun?!, wer kann mir nur helfen und mit welchen Kosten darf ich rechnen?

Oftmals sind Angehörige und Pflegebedürftige in solchen Situationen überfordert.

Mit diesen und anderen Fragen stehen Sie nicht alleine da. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten entstehen können und bieten Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen lt. Gesetzgeber. Wir helfen Ihnen, um eine sichere Lösung zu finden.

Pflegeberatung nach §37 SGB VI

Wenn Angehörige Familienmitglieder zu Hause pflegen, sind regelmäßige Beratungen durch einen Pflegedienst vorgesehen. Bei Pflegegrad 1, 2 und 3 im halbjährlichen Abstand. Bei Pflegegrad 4 und 5 im vierteljährlichen Intervall.  Bei der Pflegeberatung besprechen wir mit den Pflegenden und Klienten über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln, Pflegemaßnahmen und die Möglichkeit, wie Sie Ihre Pflegesituation gestalten können.

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