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Verhinderungspflege: 

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung Ihrer Pflegeperson.

In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die entstehenden Kosten für die Pflege mit jährlicher Kostenübernahme bis zu  1.612 € .

Pflege und Betreuung sind wochen- oder stundenweise möglich.

Auch in unserer Pflegewohngemeinschaft!

Wir übernehmen die Aufgaben, die sonst Ihre Pflegeperson übernimmt.

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